Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der neutralen medizinischen Aufklärung. Seit dem 01.04.2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel (BtM) mehr. Ein normales E-Rezept ist ausreichend.

Recht & Alltag

Reisen mit medizinischem Cannabis 2026: So funktioniert die Schengen-Bescheinigung

· Aktualisiert am 20. Juni 2026 · 9 Min. Lesezeit

Medizinisch geprüft von Dr. Irfan Siddique

Reisepässe und Tickets als Symbol für das Reisen

Der Urlaub steht an, aber die Medizin muss mit. Seit der Entkriminalisierung ist im Inland vieles leichter geworden, doch an der Grenze gelten weiterhin strenge internationale Regeln. Wer seine Blüten oder Extrakte ohne die korrekten Dokumente ins Ausland mitnimmt, riskiert im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Betäubungsmittel- oder Drogenschmuggels. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie du rechtssicher reist.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums (das Standard-Verfahren)

Für Reisen in Länder des Schengener Abkommens benötigst du zwingend eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Dieses Dokument weist gegenüber den Behörden im Zielland nach, dass es sich bei deinen mitgeführten Arzneimitteln um eine ärztlich verordnete, persönliche Medikation handelt und nicht um illegalen Handel. Die Bescheinigung gilt jeweils für eine Reise und einen definierten Zeitraum.

Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, denn die Beglaubigung durch die Behörde kann je nach Kommune einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Plane den Vorgang deshalb idealerweise vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn ein.

Die 3 Schritte zur gültigen Bescheinigung

  1. Das offizielle Formular beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) herunterladen.
  2. Vom behandelnden Arzt vollständig ausfüllen und stempeln lassen – inklusive Wirkstoff, Handelsname, exakter Tages- und Einzeldosis sowie der geplanten Reisedauer (maximal 30 Tage pro Bescheinigung).
  3. Beglaubigung durch das zuständige Gesundheitsamt bzw. die oberste Landesgesundheitsbehörde einholen (die Gebühr liegt je nach Kommune bei etwa 10 bis 25 Euro).

Reisen außerhalb des Schengen-Raums (weltweit)

Sobald du den Schengen-Raum verlässt, gibt es keine einheitliche Regelung mehr. Jeder Staat entscheidet eigenständig über die Einfuhr von Betäubungsmitteln und cannabishaltigen Arzneimitteln. Eine englischsprachige ärztliche Bescheinigung mit Diagnose, Wirkstoff und Dosierung ist hier das absolute Minimum – aber keine Garantie für eine problemlose Einreise.

Auch bei Zwischenstopps und Transitaufenthalten gelten die Gesetze des jeweiligen Transitlandes. Ein Flug mit Umstieg kann also zusätzliche rechtliche Fragen aufwerfen, selbst wenn du das Transitland gar nicht offiziell betrittst.

Transport im Flugzeug: Handgepäck oder Koffer?

Medizinalcannabis sollte immer im Originalgefäß der Apotheke mit intaktem Etikett und gut sichtbarer Chargennummer transportiert werden. So lässt sich bei einer Kontrolle sofort nachweisen, dass es sich um ein verordnetes Arzneimittel handelt.

  • Transportiere die Medikation grundsätzlich im Handgepäck. Dort ist sie vor extremen Temperaturschwankungen im Frachtraum geschützt und geht bei Gepäckverlust nicht verloren.
  • Medizinische Vaporizer gehören wegen der verbauten Lithium-Akkus ohnehin zwingend ins Handgepäck – Akkus dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck reisen.
  • Halte Rezept, Arztbrief und Schengen-Bescheinigung griffbereit, damit du sie bei der Sicherheitskontrolle ohne langes Suchen vorlegen kannst.

Medizinischer Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder rechtliche Beratung. Sprich Änderungen deiner Therapie immer mit deinem behandelnden Arzt ab.

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