Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel - Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist mit der richtigen Dokumentation möglich. Entscheidend ist die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.
Was ist die Schengen-Bescheinigung?
Die Bescheinigung nach Artikel 75 erlaubt es Patienten, verschriebene Betäubungsmittel und betäubungsmittelähnliche Arzneimittel für den persönlichen Bedarf über Grenzen innerhalb des Schengen-Raums mitzuführen.
Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Schritt für Schritt zur korrekten Bescheinigung
Lass dir das Formular von deinem Arzt vollständig ausfüllen: Wirkstoff, Handelsname, Tagesdosis und Behandlungsdauer.
Reiche das Formular rechtzeitig - idealerweise mehrere Wochen vor Reisebeginn - bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes zur Beglaubigung ein.
Führe die beglaubigte Bescheinigung zusammen mit deinem E-Rezept und einem Ausweisdokument stets im Original mit.
Wichtiger Hinweis
Die Bescheinigung gilt maximal 30 Tage. Ausserhalb des Schengen-Raums gelten abweichende, oft deutlich strengere Regeln - hier ist eine individuelle Abklärung mit dem Zielland zwingend erforderlich.