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Lexikon

Medizinischer Dienst (MD)

Die gutachterliche Instanz, die von gesetzlichen Krankenkassen bei Anträgen auf Kostenübernahme häufig eingeschaltet wird.

Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Krankenkasse, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.

Bei einer Ablehnung kann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden – entscheidend ist dann eine fundierte ärztliche Stellungnahme.

Verwandte Begriffe

  • Indikation – Medizinischer Grund für eine Therapie.

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