Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der neutralen medizinischen Aufklärung. Seit dem 01.04.2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel (BtM) mehr. Ein normales E-Rezept ist ausreichend.

Lexikon

E-Rezept

Seit 2024 der Standard. Das elektronische Rezept kann direkt per App an eine Versandapotheke übermittelt werden. Das alte gelbe BtM-Rezept wird für Cannabis nicht mehr benötigt.

Mit dem Wegfall der Betäubungsmittel-Pflicht zum 1. April 2024 wird Medizinalcannabis auf einem regulären E-Rezept verordnet. Das früher notwendige gelbe BtM-Rezept entfällt.

Das E-Rezept kann digital an eine Versandapotheke übermittelt oder in einer Vor-Ort-Apotheke eingelöst werden. Wichtig bleiben die exakten Angaben zu Cultivar, Wirkstoffgehalt und Dosierung.

Verwandte Begriffe

  • Decarboxylierung – Umwandlung inaktiver Säuren in aktive Cannabinoide durch Hitze.
  • Titration – Langsames Herantasten an die wirksame Dosis.

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